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Der Grund meines Schreibens ist, dass am Yachthafen das Gerücht verbreitet wird,
auf Sportbooten müssten amtliche aktuelle Seekarten mitgeführt werden
Was ist daran wahr?

Ich wollte es genau wissen und habe deshalb heute ein angenehmes Gespräch im Büro der Wasserschutzpolizei geführt.
Ergebnis:
Es genügt, wenn an Bord eine aktualisierte, elektronische Seekarte (Plotter oder Tablet) ist.
In §13 Abs.1 Satz 2b der Schiffssicherheitsverordnung heißt es sinngemäß, es genügt, wenn
an Bord nicht amtliche Seekarten mitgeführt werden (anstelle von Plotter oder Tablet).
Von einer Aktualität steht in der Verordnung nichts.
Die Beamten der WSP wiesen aber auch wiederholt darauf hin, dass sie Papierkarten an Bord
für unerlässlich halten.

Gruß
SK Lutz von der Bank