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** Liebe Segelkameraden, anbei eine Information unserer SK Sybille & Michael Blohm zum Thema Antifouling**

Moin Moin,
das Folgende könnte von Interesse für Bootseigner sein:

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Biozid-Verordnung in Kraft und wird das Beschaffen von Antifoulings erheblich erschweren.

Deshalb wird empfohlen sich spätestens bis zum 31.12. ausreichend mit Antifouling  einzudecken.

Auf der Homepage von SVB Bremen ist folgendes über das Thema erwähnt:

ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Kraft. Für den Kauf von biozidhaltigen Produkten gilt dann:

  • Wir dürfen Kunden keinen freien Zugriff auf biozidhaltige Antifouling-Produkte gewähren.
  • Der Verkauf darf nur durch im Betrieb beschäftigte, sachkundige Personen erfolgen.
  • Vorher werden die persönlichen Voraussetzungen des Käufers gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 überprüft.
  • Ein vorgeschriebenes Abgabegespräch nach §11 Absatz 2 Nummer 2 informiert Sie über die Umweltauswirkungen und den sicheren Einsatz.

Dies gilt für den stationären Handel, Bestellungen per Katalog, Telefonverkäufe sowie Bestellungen über den SVB-Onlineshop. Es wird sichergestellt, dass Sie als Kunde die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die beste Entscheidung für den Schutz der Umwelt und die Pflege Ihres Bootes treffen.

Mit sportlichen Gruß
Sybille u. Michael Blohm