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**ein Beitrag unseres SK Lutz von der Bank**

„Legal funken“ heißt eine Überschrift in der Segelzeitschrift „Palstek“ Nr.3-24.
Nun wird nicht jeder unserer Vereinsmitglieder die Zeitschrift regelmäßig lesen, deshalb hier ein Auszug aus dem obengenannten Bericht.
Seit dem 01. Januar 2024 hat sich die Gesetzeslage für den Betrieb von UKW-Funkgeräten auf Yachten geändert.
Was bedeutet das für private Seefunkstellen?
Ab dem 01. Januar 2024 dürfen folgende Kanäle nicht mehr im Sprechfunk betrieben werden: 24, 25, 26, 27, 28 und 84, 85, 86 sowie 96. Die Benutzung dieser Sprechfunkkanäle ist absolut verboten.
Die Missachtung dieses Verbotes ist ein Straftatbestand und keine Ordnungswiderigkeit.

Gruß
Lutz von der Bank

SVC/AK